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"NaheNullHaus" ab 2021 Vorschrift

„NaheNullHaus“ (NetZero) ab 2021 zur Vorschrift

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der EU wurde die Novelle der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht mehr Anfang Dezember 2009 verabschiedet.

Als neuer Termin für die zweite Lesung im Europa‐Parlament ist der 8. März 2010 vorgesehen. Die überarbeitete Richtlinie macht ab 2021 Energiesparhäuser in der EU zur Pflicht.

Neubauten müssen dann eine sehr hohe Energieeffizienz aufweisen und ihre Energie überwiegend regenerativ decken. Für öffentlich genutzte Gebäude gilt das schon ab 2018.

Die Neuregelung bezieht sich auf alle Wohngebäude sowie auf alle öffentlichen Bauten mit mehr als 500 m2 Fläche. Zudem gelten die neuen Energiestandards für alle Altbauten, wenn mehr als 25% renoviert werden.

Ausgenommen von den neuen Regeln sind nur Häuser unter 50 m2 Fläche, Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden, und religiös genutzte Gebäude.

Denkmalgeschützte Häuser müssen die Vorgaben nur erfüllen, wenn ihr Erscheinungsbild nicht unangemessen stark beeinträchtigt wird.

Zudem sehen die neuen EU‐Regeln europaweit Energieausweise vor, die neben Angaben zur Energieeffizienz und zum Anteil der erneuerbaren Energie, Empfehlungen für Verbesserungen der Energiebilanz enthalten.

Die Strategien, um diese Ziele zu erreichen, bleiben den EU‐Staaten selbst überlassen. Sie müssen der EU‐Kommission bis 2012 vorgelegt werden.

Quelle: www.vnge.de

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